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Etwa 100 Jahre nach
der Herstellung der ersten funktionierenden Selen-Photozelle wurde die
auch im großen Maßstab für den Einsatz auf der Erde attraktiv. Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Wechselwirkung zwischen Licht und Elektronen von Alexandre Edmond Becquerel beobachtet. Jedoch erst 1907 wurde dieser Effekt von Albert Einstein auch theoretisch beschrieben, indem er die Quantennatur des Lichts berücksichtigte. |
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Bereits 1883 stellte
der amerikanische Erfinder Charles Fritts eine Selen - Fotozelle mit einem
Wirkungsgrad von 1 bis 2 Prozent her. 1954 entwickelte ein Forscherteam
in den Bell Telephone Laboratories eine Zelle auf der Basis des nahezu
unerschöpflichen Elements Silizium. Diese Entdeckung war der Beginn
der Photovoltaik.
Die weitere Entwicklung wurde durch den Bedarf der Raumfahrt nach leichten, langlebigen und autarken Stromquellen sehr gefördert. Erste schnelle Erfolge beim Einsatz von Solarzellen für die Energieversorgung von Satelliten führten zu einer ständigen Weiterentwicklung dieser Technologie. Heute stellten Solarmodule eine etablierte und zuverlässige Technologie in der Raumfahrt dar. |
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Fortschritte in der
Halbleitertechnologie sowie ein wachsender Markt für PV- Anwendungen
reduzierten kontinuierlich die Kosten von Solarzellen, so daß diese
seit den 80er Jahren auch für zahlreiche Anwendungen auf der Erde
attraktiv wurden.
Eines der ersten Anwendungsgebiete war die autarke Stromversorgung kleinerer Energieverbraucher, für die ein Zugang zum Stromnetz schwer oder nur unter hohen Kosten zu realisieren war. Erste konkrete Anwendungen waren z. B. die Stromversorgung von Signalanlagen auf Ölplattformen und von Navigationslichtern der amerikanischen Küstenwache. Die Bundesregierung fördert sowohl Forschung, Entwicklung und Markteinführung neuer Solarzelltypen als auch Breitentests kommerzieller PV-Anlagen: zunächst mit dem „1.000-Dächer-Programm“ (Anfang der 90er Jahre), später mit dem „100.000-Dächer-Programm“ (bis Mitte 2003) oder dem KfW-Umweltprogramm sowie durch die Abnahme- und Vergütungspflicht des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. |
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