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Als Faustregel gilt
in unseren Breitengraden ein Energieertrag von 920 bis 1020 kWh pro Kilowatt-peak
installierter Leistung der Anlage und Jahr.
Wenn der Strom in
das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, muss er vom zuständigen
Energieversorger (EVU) nach dem Erneuerbare Energien Gesetz von 2004 (EEG)
20 Jahre lang mit einem Grundbetrag von mindestens 45,7 Cent/kW vergütet
werden. Bei Satteldächern mit bis zu 30 kWp sind dies sogar 51,8 Cent/kW.
Dies gilt für Anlagen, die 2006 an das Stromnetz angeschlossen werden; bei Anlagen, die bis 2001 installiert wurden, wird der eingespeiste Strom mit 50,62 Cent/kWh vergütet.
Tipp: Eine ungefähre
Schätzung des Stromertrags Ihrer Solaranlage und die aktuelle Rendite
werden wir Ihnen kostenfrei erstellen.
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