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Der Einbau einer Solaranlage bedarf in Deutschland grundsätzlich keiner Baugenehmigung.
Bei denkmalgeschützten
Gebäuden ist jedoch eine Genehmigung des Denkmalschutzbeauftragten
notwendig. Einen rechtlichen
Anspruch auf eine
solche Genehmigung gibt es nicht.
Einige Fördermittelgeber
verlangen eine städtebauliche Stellungnahme.
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